1. Angebote
1.1 Alle Preis- und Leistungsangebote sind freibleibend und erst durch Auftragsbestätigung verbindlich oder durch die Ausführung des Auftrages.
1.2 Preisangaben gelten in Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
1.3 Angebote für die Verteilung von Warenproben, Prospekte, Kataloge, Zeitungen oder ähnlicher Sendungen gelten für jeweils 1.000 Stück.
1.4 Die Kalkulation beruht auf Angaben des Auftraggebers zu Format und Gewicht des Verteilobjektes sowie Aufgabenstellung, Verteilart und Bebauungsstruktur der Verteilgebiete.
1.5 Bei Veränderung dieser Voraussetzungen ist ein entsprechend veränderter Preis zu zahlen. Verteilobjekte, die über Briefkästen zugestellt werden, müssen Briefkastenformat aufweisen. Sperrige Sendungen erfordern in der Regel einen Preisaufschlag von 5 bis 20 Prozent.
2. Auftragsbestätigung
2.1 Vor Verteilbeginn erhält der Auftraggeber eine Bestätigung über Art und Umfang des Auftrags.
2.2 Wir weisen darauf hin, dass wir ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB arbeiten.
2.3 Die AGB werden nur bei der ersten Auftragsvergabe beigelegt.
2.4 Die AGB können jederzeit in unseren Geschäftsräumen oder auf unserer Website eingesehen werden.
3. Anlieferung
3.1 Falls nicht anders vereinbart, ist das Verteilgut rechtzeitig bis spätestens 3 Tage vor dem Verteiltermin frei Haus an die vereinbarte Lieferanschrift zu liefern.
3.2 Das Verteilunternehmen haftet für eine sorgsame Lagerung.
3.3 Wird der Verteilbeginn insgesamt oder an einzelnen Orten durch verzögerte Anlieferung, kurzfristige Auftragsänderung oder andere vom Auftraggeber zu vertretende Gründe verzögert, wird der Verteiltermin neu disponiert.
3.4 Stellen sich Aufwendungen für Wartezeiten, Personalbereitstellung oder die Überprüfung der Verteilleistung als unbegründet heraus, können die dafür entstehenden Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
4. Durchführung
4.1 Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Verteilung ausschließlich an Haushalte durch Briefkasteneinwurf.
4.2 In Hochhäusern, in denen ein Briefkasteneinwurf nicht erlaubt ist, kann auch eine mit der Hausverwaltung abgestimmte Menge an dem dafür vorgesehenen Platz abgelegt werden.
4.3 Ist ein Haus mit Innenbriefkästen verschlossen und wird auch nach mehrmaligen Klingeln nicht geöff net, so wird dieses nicht bedient.
4.4 Einwurfverbote werden grundsätzlich beachtet (Briefkästen gekennzeichnet durch gut sichtbare Aufkleber).
4.5 Von der Verteilung ausgenommen sind Gewerbegebiete, Büros, Geschäfte, Heime, Ausländer-Feriensiedlungen, Kasernen, Krankenhäuser sowie Häuser auf Betriebs- und
Werksgeländen, die außerhalb eines zusammenhängenden Wohngebietes liegen. Es wird eine Belieferung von 95 % der erreichbaren Haushalte angestrebt und bei Erreichen dieser Vorgabe gilt der Vertrag als ordnungsgemäß erfüllt.
4.6 Für die Verteilung von Warenproben, Katalogen und sperrigen Objekten gelten besondere Vereinbarungen.
5. Gewährleistung
5.1 Das Verteilunternehmen haftet nicht für den Werbeerfolg.
5.2 Der Auftraggeber haftet für Art, Inhalt und Text der Verteilobjekte.
5.3 Das Verteilunternehmen ist berechtigt, bei technischen Beanstandungen von Inhalt oder Form, die Verteilung insgesamt oder teilweise abzulehnen.
5.4 Die Verteilung von Objekten, die gegen bestehende Gesetze verstoßen, wird nicht durchgeführt.
5.5 Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, wird vom Auftragnehmer eine Belieferung von 95 % der erreichbaren Haushalte angestrebt.
5.6 Das Verteilunternehmen ist berechtigt, erforderlichenfalls Subunternehmer einzusetzen, haftet dann jedoch uneingeschränkt für deren Leistung.
5.7 Von der Druckerei angelieferte Überdrucke kommen nur dann zur Verteilung, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
5.8 Etwaige Überdrucke werden bis zu zwei Wochen nach der Verteilung aufbewahrt und anschließend als Makulatur behandelt.
6. Beanstandungen
6.1 Reklamationen über eine nicht vertragsgerechte Ausführung der Verteilung müssen Tag, Ort mit PLZ, Straße mit Hausnummer, Rufnummer (telefonische Erreichbarkeit tagsüber) und Namen des Reklamanten enthalten sowie die genauen Umstände beschreiben, die Anlass zur Reklamation sind.
6.2 Reklamationen haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und müssen innerhalb von 3 Tagen beim Auftragnehmer vorliegen, damit Beanstandungen überprüft und abgestellt werden können.
6.3 Bei begründeten Beanstandungen ist dem Verteilunternehmen die Möglichkeit der Nachbesserung zu gewähren.
6.4 Beanstandungen eines Teiles der Leistung berechtigt nicht zu Beanstandung der gesamten Leistungen.
6.5 Insbesondere berechtigt der Nachweis von einzelnen oder mehreren Anschriften, die sich in verschiedenen Verteilbezirken befi nden, nicht zum Abzug von der Rechnung.
6.6 Schadenersatz kann höchstens bis zur Höhe des Auftragwertes geleistet werden.
6.7 Weitergehende Regressansprüche, insbesondere die Geltendmachung von Folgeschäden sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzungen.
6.8 Erfordern Art und Umfang des Auftrags zusätzliche Transport- und Regiekosten, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.
7. Zahlung
7.1 Rechnungsstellung erfolgt nach Beendigung der Verteilung oder wahlweise wöchentlich.
7.2 Falls nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen nach Erhalt »netto / netto«, ohne jeden Abzug und sofort zur Zahlung fällig.
7.3 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 3 Prozent über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Bundesbank sowie Einziehungs- und Mahnkosten berechnet.
7.4 Die Ausführung von laufenden Aufträgen kann bis zur Begleichung rückständiger Rechnungen zurückgestellt und gegebenenfalls Vorauszahlung verlangt werden.
8. Allgemeines
8.1 Bei höherer Gewalt, insbesondere Unwetter, Streik, unverschuldeten Verzögerungen, z. B. bei Betriebsstörungen, gleich welcher Art, haftet das Verteilunternehmen nicht für Termineinhaltung.
8.2 Des Weiteren entfällt Haftung für Schäden oder Minderung des Verteilgutes durch Brand, Witterungseinflüsse, Bruch, Versand oder durch Dritte.
8.3 Nachträgliche Auftragsänderungen bedürfen der Schriftform.
8.4 Verwenden Auftraggeber und Auftragnehmer widersprechende AGB, so haben die AGB des Auftragnehmers Vorrang und gelten ausschließlich.
8.5 Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
8.6 Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Während dieses Zeitraums gelten die ursprünglich vereinbarten Konditionen.
8.7 Preisänderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung.
8.8 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Fürth/Bayern.
Stand: 01. August 2019